WHO: Linksbündig hält die Erweiterungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für unmittelbar weitaus problematischer als die Pandemieverträge.
Die Internationalen Gesundheitsbestimmungen (IGV) sind ein rechtsverbindliches internationales Instrument. Die WHO ist verpflichtet den Mitgliedsländern vor der Abstimmung an der 77. Weltgesundheitsversammlung Ende Mai in Genf, den definitiven Änderungstext der IGV vorzulegen. Die WHO verstösst jedoch gegen ihre eigenen rechtlichen Prozessabläufe, indem sie die vier-Monate-Frist nicht einhält.
Über die definitiven Erweiterungen der IGV ist die Öffentlichkeit der Mitgliedsländer deshalb bis heute nicht informiert.
Gemäss den erweiterten IGV-Bestimmungen werden durch den Generaldirektor der WHO öffentliche Gesundheitsnotstände ausgerufen werden können, aufgrund von ungenauen Kriterien, ohne wissenschaftliche Begründung, gestützt lediglich auf eine Gruppe von ExpertInnen, wie es während der Corona-Krise in vielen Ländern der Fall war.
Einmal in Kraft gesetzte Bestimmungen lassen sich, aber eigentlich nur durch Aufhebung des gesundheitlichen Notstandes durch den Generaldirektor wieder rückgängig machen. Wir halten deshalb eine übereilte, nicht breit abgestützte Zustimmung für gefährlich.
In der Schweiz wird das Epidemiengesetz (EpG) bereits jetzt im Hinblick auf die erweiterten IGV angepasst und erweitert. Linksbündig hat in der Vernehmlassung über die Revision des EpG u.a. darauf hingewiesen, dass die Ermessensspielräume zu weit gefasst sind und eher den Interessen der Pharmakonzerne dienen als der Gesundheit der Bevölkerung.
Es scheint sich abzuzeichnen, dass die Pandemieverträge noch nicht so weit sind, um der Versammlung der WHO-Mitgliederländer Ende Mai 2024 zur Abstimmung vorgelegt zu werden. Einerseits, weil Länder des globalen Südens für eine Zustimmung nicht bereit sind und andererseits, weil die Pharmakonzerne gegen die vorgesehene zeitweise Aussetzung der Patente lobbyieren.
Zwischen den beiden Vertragswerken gibt es grosse Überlappungen. Werden die Erweiterungen der IGV in Kraft gesetzt, ist ein Pandemievertrag zur Umsetzung diverser einschneidender und sehr umstrittener Massnahmen gar nicht zwingend notwendig.
Stimmt die WHO-Versammlung in Genf den IGV zu, kann dies weitreichende Konsequenzen für Mitgliedstaaten haben, die nicht innerhalb von 10 Monaten der WHO ihren Austritt aus den Erweiterungen der IGV bekannt machen.
Zur Info: Linksbündig ist für einen Ausschluss der privaten Geldgeber und ihrer Profitinteressen aus der WHO und nicht für einen Austritt der Schweiz aus der WHO.