Ein drohender Selbstlauf durch die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in der Schweiz

Beim jüngsten Alarm zu Mpox-Erkrankungen (Affenpocken) reagierten die Schweizer Behörden (BAG) sachlich besonnen. Obwohl der Generaldirektor der WHO, Thedros Adhanom Ghebreyesus, erneut eine «gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite»– wie bei Covid-19 - ausgerufen hat, sieht die Schweiz für die öffentliche Gesundheit keine Gefahr. Die Schweiz kann und muss selbst entscheiden, so ist es im schweizerischen Epidemiengesetz festgehalten.

Die neuen, an den von der WHO-Generalversammlung im Juni 2024 verabschiedeten, IGV könnten diese an regionalen Realitäten abgeglichenen behördlichen Entscheidungen verunmöglichen. Der Sinn der IGV ist es, Empfehlungen abzugeben, wie die Ausbreitung von grenzüberschreitenden Krankheiten verhindert werden kann. Dagegen spricht nichts.

Die IGV sind jedoch für alle Mitgliedsländer der WHO völkerrechtlich verbindliche Verträge. Anstatt von Empfehlungen muss man also von Vorschriften ausgehen. Eine Neuerung ist etwa die Verpflichtung zur Bekämpfung von Fehl- und Desinformationen im gesundheitlichen Bereich. Die WHO spricht von «Infodemie», was ein Zuviel an Informationen, falsche oder irreführende Informationen im Falle eines Krankheitsausbruchs bedeutet.

Die WHO beabsichtigt mit den verschärften IGV sicherzustellen, dass alle das gleiche tun, dass es keine Abweichungen gibt, was mit den in den Verfassungen der Mitgliedsländer festgehaltenen Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit jedoch kollidiert. Für PolitikerInnen ist eine solche Informationskontrolle «von oben» ein Segen, denn sie können sich noch konsequenter als während der Pandemie auf die Verlautbarungen der WHO berufen. Die Folge wird Ausschluss von abweichenden wissenschaftlichen Positionen und Diffamierung von kritischen Meinungen sein. So wie das während der Covid-19-Pandemie geschehen ist.

Zu befürchten ist, dass alles, was der WHO widerspricht, unterdrückt und gelöscht werden kann. Die WHO wird im Falle einer Pandemie zudem über «gesundheitsrelevante Produkte» bestimmen können. Da die WHO schon länger finanziell mit der Privatindustrie verwickelt ist, werden das, im Interesse von involvierten Pharmaunternehmen, vorzugsweise Impfungen sein. Die Finanzierung der durch die neuen IGV vorgeschriebenen Massnahmen liegt selbstredend bei den Mitgliedsländern selbst.

Wie weiter? Wird von den Mitgliedsländern kein ablehnender Antrag gestellt, treten die neuen IGV automatisch in Kraft. Der Bundesrat hat für den Herbst 2024 eine Entscheidung in Aussicht gestellt. Eventuell will er eine vorläufige Ablehnung beantragen, um dem demokratischen Prozess genügend Zeit einzuräumen. Für Linksbündig ist klar, die Durchsetzung der neuen internationalen IGV dienen NICHT der öffentlichen Gesundheit, sondern etwas anderem. Am ehesten den Interessen der Kapitaleigner in der aufstrebenden Gesundheitsindustrie. Darüber gilt es zu informieren und zu sensibilisieren.

Die WHO hat für Linksbündig ihr jahrzehntelanges Image einer neutralen Organisation, die der globalen öffentlichen Gesundheit und Verbesserungen der Lebensbedingungen zum Ziel hat, eingebüsst.

Lydia Elmer, Vorstand Linksbündig

Amrei Müller äussert sich in zwei Beiträgen zu den im Juni von der WHO verabschiedeten Veränderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und den weiterhin geplanten neuen Pandemieverträgen.

Teil 1: https://opiniojuris.org/2024/09/20/the-2024-amendments-to-the-international-health-regulations-a-commentary-part-i-procedural-issues/

Teil 2: https://opiniojuris.org/2024/09/20/the-2024-amendments-to-the-international-health-regulations-a-commentary-part-ii-selected-substantive-amendments/

Jürg Vollenweider äussert sich in einem Interview zu den Auswirkungen, die die stillschweigende Annahme der Internationalen Gesundheitsvorschriften für die Schweiz haben würde und warum das Parlament diese unbedingt ablehnen sollte.  

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